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   BFH, 01.08.2005 - IV B 40-44/04, IV B 40/04, IV B 41/04, IV B 42/04, IV B 43/04   

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https://dejure.org/2005,9692
BFH, 01.08.2005 - IV B 40-44/04, IV B 40/04, IV B 41/04, IV B 42/04, IV B 43/04 (https://dejure.org/2005,9692)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2005 - IV B 40-44/04, IV B 40/04, IV B 41/04, IV B 42/04, IV B 43/04 (https://dejure.org/2005,9692)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2005 - IV B 40-44/04, IV B 40/04, IV B 41/04, IV B 42/04, IV B 43/04 (https://dejure.org/2005,9692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von im Rahmen zivilprozessualer Rechtsverfolgung entstandener Kosten als nachträgliche Betriebsausgaben; Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • Judicialis

    EStG § 33; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 121 Satz 1

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - IV B 40/04
    Eine solche Ausnahme hat das FG verneint und sich dazu u.a. auf das Urteil des BFH vom 9. Mai 1996 III R 224/94 (BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596) gestützt.
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - IV B 40/04
    Insbesondere hätte es der Darlegung bedurft, welche neuen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der FG und in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden sind (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985).
  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - IV B 40/04
    Hierauf gehen die Kläger in keiner Weise ein, sondern führen nach Art einer Revisionsbegründung aus, dass Prozesskosten als Folgekosten das steuerliche Schicksal des Streitgegenstandes des Rechtsstreits teilen (s. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1993 I R 61/93, BFHE 173, 124, BStBl II 1994, 323, unter II.2.c der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - IV B 40/04
    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass Rechtsverfolgungskosten regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, es sei denn, die Führung des Prozesses ist aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles zwangsläufig (BFH-Beschluss vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091, m.w.N.).
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